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Aus- und Fortbildung
Des Sachgebiet Aus- und Fortbildung organisiert die externe Ausbildung für die Angehörigen der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren in Wismar. Zu den Aufgaben gehören unter anderem, die Ermittlung des Aus- und Fortbildungsbedarfs, die Planung der dazugehörigen Haushaltsmittel und die Organisation von Aus- und Fortbildungen. Ebenso gehören auch die Leitung und Durchführung von Lehrgängen sowie die Konzeptionierung von Übungen mit verschiedensten Betrieben, Einrichtungen und Hilfsorganisationen dazu.
Ausbildung zur Brandmeisterin / zum Brandmeister
Ausbildungsdauer:
- 22 Monate
Voraussetzungen:
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten, nach § 8 Landesbeamtengesetz
- Alter am Einstellungstag höchstens 32 Jahre
- Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss
- Abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis von mindestens zwei Jahren oder gleichwertiger Bildungsstand
- Gesundheitliche, Körperliche und Psychische Eignung
- Fahrerlaubnis mindestens Klasse B
- Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Bronze
- Gesellenprüfung nah §31 Handwerksordnung oder Abschlussprüfung nach §37 Berufsbildungsgesetz oder eine abgeschlossene Spezialausbildung
Ausbildungsverlauf und Inhalte:
- Grundausbildung
- Staats.- und Verwaltungskunde, Brennen und Löschen, Fahrzeug und Gerätekunde, Einsatztaktik, Sprechfunker, Atemschutz
- Berufspraktische Ausbildung
- Ausbildung zum Rettungssanitäter/-in
- Erwerb Führerscheinklasse 2
- Einführung in den Feuerwehrdienst im 8 Std. und 24 Std. Dienst
- Abschlusslehrgang / Abschlussprüfung
Auswahlverfahren:
- Physische Eignungsfeststellung nach Kraft, Ausdauer und Koordination
- Eignungsfeststellung Theorie
- Vorstellungsgespräch
Einstellung:
- Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Nach der Ausbildung:
- Nach erfolgreichem Abschluss der Laufbahnprüfung als Brandmeister/-in, erfolgt die Aufnahme in den aktiven Dienst in der Berufsfeuerwehr Wismar